Aikido-Dojo-Siegen

Datenschutzerklärung

Allgemeine Geschäftsbedingung

§ 1          Unterrichtsstunden

Mit der Anmeldung im Aikido-Dojo-Siegen dürfen Erwachsene, Jugendliche und Kinder an allen für ihr Alter angebotenen Übungsstunden teilnehmen.

Kinder und Jugendliche bis zum 14. Lebensjahr nehmen grundsätzlich an dem Kinder-/Jugendtraining teil. Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr trainieren in den Stunden der Erwachsenen, so wie es im Trainingsplan beschrieben ist.

Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren können selbst entscheiden, zu welchen Gruppen sie gehen möchten.

Die Nichtteilnahme an Übungsstunden berechtigt nicht zu Kürzungen oder Rückforderungen des Beitrags.

§ 2          Beitragszahlung

Die Beitragszahlung erfolgt per SEPA‑Lastschriftmandat entsprechend der in der Anmeldung stehenden Regelung. Die etwaigen Kosten eines Mahnverfahrens werden in Rechnung gestellt. Kosten der Rückbuchung werden dem Mitglied weiterbelastet.

§ 3          Pausieren

Das Pausieren einer Mitgliedschaft ist möglich. Die Ankündigung einer Pause hat schriftlich per E-Mail info@aikido‑siegen.de zu erfolgen. Eine Pausierung ist frühestens 6 Wochen nach Antragstellung möglich. Die maximale Dauer einer Pause beträgt 6 Monate. In der Beitragspause werden die monatlichen Beiträge nicht eingezogen. Jährliche Beiträge sind entsprechend der Mitgliedschaft zu leisten und werden mittels SEPA‑Lastschriftmandat eingezogen.

Nach Ablauf der Pause werden die monatlichen Beiträge entsprechend der Geschäftsbedingung mittels SEPA‑Lastschriftmandat wieder eingezogen.

§ 4          Kündigung

Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag ordentlich zu kündigen. Eine ordentliche Kündigung hat ausschließlich schriftlich zu erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Monatsende. Es besteht auf beiden Seiten ein Recht auf fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Eine Verlegung der Unterrichtsräume innerhalb des Kreisgebiets ist kein Grund für eine fristlose Kündigung.

§ 5          Haftung

Die Teilnahme an den Übungsstunden erfordert eine durchschnittlich körperliche Verfassung und erfolgt auf eigenes Risiko.

Der Teilnehmer versichert, dass er sportgesund ist.

Das Aikido-Dojo-Siegen übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände, Geld oder Kleidung. Wir empfehlen, keine wertvollen Gegenstände in den Umkleideräumen liegenzulassen.

Die Kinder werden von dem Lehrer / der Lehrerin nur während der Übungszeit und innerhalb der Räumlichkeiten der Aikido-Schule beaufsichtigt. Insbesondere wird kein Wegerisiko übernommen.

§ 6          Verhaltensregeln im Übungsraum

Die Aikido-Matten dürfen nicht mit Straßenschuhen oder schmutzigen Füßen betreten werden.

In den Räumlichkeiten des Aikido-Dojo-Siegens ist Rauchen untersagt.

Der Lehrer / die Lehrerin hat bei Verstößen das Hausrecht inne, sodass ein Mitglied von der Matte und den Räumlichkeiten verwiesen werden kann.